Die Qualitätsgemeinschaft Die Güteüberwachung von Sperrholz hat eine lange Tradition. Bereits Ende der 50er Jahre schlossen sich die Hersteller unter dem Dach des RAL zur Güteschutzgemeinschaft Sperrholz e.V. zusammen. Die Umbenennung in Qualitätsgemeinschaft Sperrholz e.V. erfolgte Ende 2004.
Die Qualitätsgemeinschaft Sperrholz ist offen für jeden qualitätsbewussten Hersteller von Furnierplatten, Tischlerplatten und Formteilen - unabhängig von Betriebsgröße und -struktur.
Jedes Mitglied ist mit seinem Beitritt zur kontinuierlichen Einhaltung der Qualitätsbestimmungen für Sperrholz bzw. sonstiger durch die Qualitätsgemeinschaft anerkannter Qualitätsbestimmungen und gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Es gestattet die jederzeitige Stichprobenentnahme aus der laufenden Produktion und die Materialprüfung durch die von der Qualitätsgemeinschaft anerkannte Prüfstelle, das renommierte Fraunhofer WKI, Wilhelm-Klauditz Institut in Braunschweig.
Bei der Qualitätsüberwachung wird differenziert zwischen "Sperrholz für allgemeine Zwecke (DIN 68705, Teil 2)" und baulich sicherheitsrelevante Produkte "Bau-Furniersperrholz (DIN 68705, Teil 3 und 5)".
Die Qualitätsgemeinschaft Sperrholz ist beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung anerkannt (Kennziffer: ÜG042). |